Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der Sprachen Koll GmbH mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn bei der Annahme von Aufträgen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1. Produkte und Form der Lieferung (Geschäftsgegenstand)

Die Leistungen der Sprachen Koll GmbH (Korrekturen und Übersetzungen) sind reine Dienstleistungen. Sprachen Koll GmbH ist ein Sprachendienstleistungsservice, der Kunden in aller Welt zur Verfügung steht. Die Dienstleistungen werden durch unabhängige, freie Mitarbeiter erbracht. Die Mitarbeiter müssen Sprachen Koll GmbH gegenüber entsprechende Qualifikationen vorweisen.

Sprachen Koll GmbH liefert:

a. ÜBERSETZUNGEN
b. SPRACHLICHE ÜBERARBEITUNGEN VON BESTEHENDEN TEXTEN (REVIEWS)
c. MÜNDLICHE ÜBERSETZUNGEN (DOLMETSCHEN)
d. SPRACHKURSE
e. NACHHILFE
f. SPRACHKURSE IM KINDERGARTEN

2. Übersetzungen

2.1. Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.2. Lieferfristen: Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

2.3. Ausführung der Tätigkeit: Die Tätigkeit wird in den Räumlichkeiten der Sprachen Koll GmbH bzw. des beauftragten freiberuflichen Mitarbeiters ausgeführt. Bei Bedarf kann die Tätigkeit auch am Standort des Auftraggebers ausgeführt werden. Hierfür werden Anfahrtsspesen verrechnen; die Höhe der Spesen hängt von der Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Mitarbeiters und dem Standort des Auftraggebers ab. Der Stundensatz wird in Abhängigkeit von der Komplexität der Arbeit in jedem Fall separat vereinbart.

3. Verschwiegenheit

Der Übersetzer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Übersetzer ist jedoch berechtigt, Fachbegriffe bei entsprechend qualifizierten Stellen zu klären (siehe Punkt 9).

4. Kontaktperson für Fragen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens eine Person seiner Organisation zu benennen, die bei Fragen zum Text kontaktiert werden darf und befähigt ist, die Fragen zu beantworten. Wenn keine Person genannt wird oder die genannte Person trotz mehrfacher Versuche nicht erreichbar ist, ist die Sprachen Koll GmbH berechtigt, die unklaren Punkte bei externen Stellen zu klären (unter weitgehender Einhaltung der Schweigepflicht) und gegebenenfalls die Übersetzung samt unklarer Punkte zu liefern. Die unklaren Punkte werden in einem separaten Schreiben angeführt; somit wird der Auftraggeber auf diese aufmerksam gemacht.

5. Form der Lieferung

5.1. Sprachen Koll GmbH hat die Aufgabe, eine sprachlich richtige Wiedergabe des gegebenen Textes anzufertigen. Mängel der Originaltextvorlage fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Sprachen Koll GmbH. Sofern keine besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt sind, werden Fachausdrücke in einer allgemein üblichen und verständlichen Version der Zielsprache übersetzt.

5.2. Sämtliche Übersetzungen werden in elektronischer Form (E-Mail) geliefert.

5.3. Unklarheiten werden auf einem separaten Blatt (oder Word-Datei) angeführt. Der Auftraggeber wird gebeten, diese Fragen bzw. Unklarheiten zu klären und die Übersetzung entsprechend zu korrigieren. Wenn er dazu Hilfe braucht, steht ihm die Sprachen Koll GmbH telefonisch zur Verfügung.

5.4. Sprachen Koll GmbH ist nicht verpflichtet, die Korrekturen bzw. Informationen des Auftraggebers einzuholen und diese Korrekturen selbst durchzuführen. Sie kann dies jedoch durchführen; für diesen Aufwand wird ein Preis vereinbart (gewöhnlich gilt für Korrekturen dieser Art ein Satz von € 50,- inkl. MwSt. pro Stunde).

5.5. Änderungen im Original, die eine Neuübersetzung erforderlich machen, werden separat verrechnet.

5.6. Wenn der Auftraggeber im Laufe der Übersetzung Änderungen im Original einführt, die eine Neuübersetzung notwendig machen, wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

6. Liefertermin

Der Liefertermin wird bei der Auftragserteilung schriftlich oder mündlich vereinbart. Wenn seitens der Sprachen Koll GmbH Verspätungen auftreten, werden diese rechtzeitig bekannt gegeben und die Zustimmung des Auftraggebers wird eingeholt. Eine später als in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferung hat keinen Einfluss auf den Preis.

7. Preise

7.1. Der vereinbarte Zeilenpreis gilt für eine übersetzte Zeile. Eine übersetzte Zeile besteht aus 55 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Gesamtanzahl der Zeilen multipliziert durch den Zeilenpreis ergibt den Nettopreis.

7.2. Vereinbart wird ein fixer Zeilenpreis. Die Anzahl der übersetzten Zeilen wird geschätzt und diese Schätzung wird dem Auftraggeber bekannt gegeben. Diese Schätzung ist jedoch nicht bindend.

7.3. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

8.2. Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

9. Korrekturlesen

9.1. Überarbeitungen werden gewöhnlich zu einem fixen Stundensatz lt. gültiger Preisliste angefertigt.

9.2. Die voranstehenden Punkte 2. bis 5. bezüglich Ausführung der Tätigkeit, Berufsgeheimnis, Kontaktperson bei Fragen, Form der Lieferung, Liefertermin etc. gelten auch für Überarbeitungen.

10. Mündliche Übersetzungen (Dolmetschen)

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens fünf Tage vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Zusammenfassung des Inhaltes der Besprechung (samt häufig vorkommender Wörter) der Sprachen Koll GmbH zu übermitteln.

10.2. Die Tätigkeit wird am gewünschten Standort des Auftraggebers ausgeführt. Für Dolmetschtätigkeiten innerhalb der Stadt Linz werden keine Reisespesen verrechnet. Bei Tagungen außerhalb von Linz werden Reisespesen verrechnet; hierfür kommt der vom Übersetzerverband (Universitas) empfohlene Satz zur Anwendung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Reise- und Aufenthaltsspesen, die bei der Auftragsvergabe vereinbart werden, zu tragen. Grundsätzlich fallen die Reisekosten sowie Kosten für Kost und Logie zu Lasten des Auftraggebers an. Hinzu kommt der gültige Tarif (Stundensatz) für die jeweilige Sprache. Der Stundensatz gilt pro angefangene Stunde.

10.3. Die voranstehenden Punke 2. bis 5. bezüglich Ausführung der Tätigkeit, Berufsgeheimnis, Kontaktperson bei Fragen, Form der Lieferung etc. gelten auch für das Dolmetschen.

10.4. Sollte der/die Dolmetscher/in aufgrund außernatürlicher Umstände, wie höherer Gewalt oder Krankheit, verhindert sein den Auftrag durchzuführen, so wird die Sprachen Koll GmbH alles in die Wege leiten, um einen adäquaten Ersatz zu finden. Kommt der Auftrag dennoch nicht zustande, kann die Sprachen Koll GmbH zu keinen Ersatzzahlungen verpflichtet werden.

11. Nachhilfe und Kurse

11.1. Die Unterrichtsstunden finden in der Sprachen Koll GmbH statt. Wird vom Auftraggeber ein anderer Ort gewünscht, werden die Reisespesen verrechnet. Es gelten die Zahlungskonditionen und Stornobedingungen der Punkte 12 und 13.

11.2. Die Buchung von Stundenblöcken inkludiert keinen Anspruch auf den Konsum bestimmter Termine. Die Sprachen Koll GmbH wird Ihnen, abhängig von der Verfügbarkeit der Trainer und Räumlichkeiten, mögliche Trainingstermine/ Nachhilfetermine anbieten. Um Ihren Wunschtermin zu sichern, empfehlen wir unseren Kunden die Terminreservierung ca. 10 bis 14 Tage vor Durchführung

12. Zahlungskonditionen

12.1. Die erbrachten Dienstleistungen und Spesen werden sofort nach geleisteter Arbeit verrechnet. Rechnungen sind ohne Abzüge fällig und müssen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Für die erste Mahnung, die an den Kunden ausgeschickt werden muss, werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet, für jede weitere Mahnung 15 Euro.

12.2. Minimalaufwand für Übersetzungen, Korrekturlesen und Dolmetschen: Als Mindestauftragswert gilt der Betrag von € 30 exkl. MwSt.

12.3. Bei umfangreicheren Aufträgen gilt folgende Zahlungsmodalität: 40 % des geschätzten Auftragswertes als Anzahlung wird bei Auftragserteilung fällig. 40 % werden bei Lieferung der ersten Hälfte des Auftrages fällig. 20 % werden bei der Schlusslieferung fällig.

12.4. Bei Aufträgen aus dem Ausland hat der Auftraggeber sämtliche Banküberweisungsspesen zu tragen.

12.5. Übersetzung/Überarbeitung: Eine Übersetzung oder Überarbeitung gilt als geliefert, wenn der Text samt allfälliger unklarer Punkte an den Auftraggeber gesendet wird. Nachträgliche Änderungen und Korrekturen müssen nicht unter der vereinbarten Lieferfrist erfolgen und haben keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist.

12.6. Sollte eine Unterrichtseinheit, aus Verschulden des Konsumenten (durch Verspätung), nicht die ausgemachte Dauer erreichen, wird der volle vereinbarte Betrag verrechnet.

13. Stornobedingungen

13.1. Die Stornierung von bereits erteilten Übersetzungsaufträgen kann nur schriftlich und aus wichtigen Gründen erfolgen. In diesem Fall sind alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu begleichen. Noch nicht konsumierte Guthaben des Auftraggebers aus Aconto- oder Vorauszahlungen verfallen bei Stornierung. Wird ein Auftrag noch vor Beginn der Lieferung widerrufen, so werden 10 % des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

13.2. Die Stornierung einer Nachhilfestunde oder eines Sprachkurses muss mindestens 24 Stunden vor Beginn des geplanten Termins erfolgen, ansonsten wird 50 % des vereinbarten Betrages verrechnet. Erfolgt keine Abmeldung, per E-Mail oder Telefon, und wird der Termin einfach nicht wahrgenommen oder ist die Lehrkraft zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits bereitgestellt, werden 100 % des Betrages verrechnet.

13.3. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetscher berechnen wir für Einsätze mit der Dauer bis zu zwei Tagen folgende Stornosätze: bei Stornierung bis zehn Tage vor dem gebuchten Termin

  • gebührenfrei bei Stornierung bis fünf Tage vor dem gebuchten Termin
  • 25 % bei Stornierung bis drei Tage vor dem gebuchten Termin
  • 50 %; bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird das vollständige Honorar in Rechnung gestellt.

Für mehrtägige Einsätze berechnen wir bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin

  • gebührenfrei bei Stornierung bis zehn Tage vor dem gebuchten Termin
  • 25 % bei Stornierung bis fünf Tage vor dem gebuchten Termin
  • 50 % bei Stornierung bis drei Tage vor dem gebuchten Termin
  • 75 % bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird das vollständige Honorar in Rechnung gestellt. Sind zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Leistungen für die Dolmetschtätigkeit erfolgt, werden diese in Rechnung gestellt.

14. Haftung

14.1. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung nachweislich bestehender Mängel. Verweigert er dem Auftragnehmer diese Frist, ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der gewährten Frist vom Auftragnehmer behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung für die Übersetzung.

14.2. Stilistische Änderungswünsche, die Abstimmung auf spezifische Terminologie (insbesondere branchen- bzw. unternehmensspezifische Terminologie) usw. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt, es sei denn, dem Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung entsprechendes Referenzmaterial zur Verfügung gestellt oder andere Vereinbarungen werden getroffen.

14.3. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernehmen wir keine Haftung, sofern der Auftraggeber diese nicht auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Dokumenten.

14.4. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

14.5. Für die Bereitstellung von Übersetzern/Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlbesetzung.

14.6. Alle Schadenersatzansprüche bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlübersetzung gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, auf die Höhe des Rechnungsbetrags (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn besteht nicht. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, sind Schadenersatzansprüche auf die Höhe jenes Betrags begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

14.7. Sollte der Auftraggeber die zu bearbeitenden Dokumente und Unterlagen nicht in Form einer bearbeitbaren Excel-, Text- oder Word-Datei anliefern, so kann von Seiten der Sprachen Koll GmbH nicht garantiert werden, dass die ursprüngliche Formatierung erhalten bleibt. Sollte es durch die Bearbeitung der Datei durch den Übersetzer zu Veränderungen in der Formatierung kommen, welche nicht im Sinne des Auftraggebers sind, so ist dies kein Anlass für eine Preisreduktion.

15. Allgemeines

15.1. Für Punkte, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht berücksichtigt sind, gelten die Empfehlungen des Übersetzerverbandes (Universitas).

15.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftragnehmer vor Auftragsannahme ausdrücklich akzeptiert wurden.

15.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Linz. Es gilt österreichisches Recht.

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Mag. Sandra Robitsch - Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin

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